Masernimpfung und Masernschutzgesetz
Masern werden viel zu häufig unterschätzt. Sie sind hoch ansteckend und können sogar tödliche Folgen haben. Diese Infektionskrankheit gefährdet vor allem diejenigen, die sich selber nicht schützen können: unsere Kinder. Deswegen fördern wir Masernschutz in der Kita, der Schule und bei der Kindertagespflege. … Eltern müssen wissen: Impfen schützt die Gesundheit ihrer Kinder.
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Am 1.März 2020 ist in der Bundesrepublik Deutschland das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz sind bestimmte Personengruppen verpflichtet, sich gegen Masern impfen zu lassen und diesen Impfschutz oder eine Masernimmunität nachzuweisen.
Bei uns in der Kita betrifft das alle Mitarbeiterinnen und alle Kinder. Seit dem 31.Juli 2021 muss uns dieser Nachweis vorliegen. Ohne Masern-Impfnachweis darf nun in der Kita keine ungeimpfte Mitarbeiterin beschäftigt und kein ungeimpftes Kind betreut werden, so regelt es das Masernschutzgesetz in Deutschland.
Die Nikolai- Kita-Kinder erbringen diesen Masern-Impfnachweis verpflichtend über einen Vordruck, den der Arzt/die Ärztin unterschreibt und abstempelt.
Ohne entsprechenden Impfnachweis dürfen Kinder nicht in die Kita aufgenommen werden bzw. die Kita nicht mehr besuchen – auf gleicher Gesetzesgrundlage s.o.
Beitragsbild: copyright by METACOM Symbole@ Annette Kitzinger