Husten – Schnupfen – Heiserkeit – oder vielleicht doch Corona? Verschiedene Krankheiten können die gleichen Symptome aufzeigen – von daher ist es oftmals schwierig, die richtige Diagnose zu stellen und entsprechend zu handeln. Darf das Kind in die Kita oder nicht? Klarheit kann das Schaubild geben, welches das Kultusministerium – MK Niedersachsen – kürzlich veröffentlicht hat:

Quelle: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/fragen_und_antworten_zum_betrieb_an_kindertageseinrichtungen/faq-194362.html

Im aktuellen Niedersächsischen Rahmen – Hygieneplan Corona Kindertagesbetreuung vom 25.08.2021 ist dazu Folgendes zu finden:

1.6. UMGANG MIT DEM AUFTRETEN VON VERDACHTSFÄLLEN WÄHREND DER BETREUUNGSZEIT/ARBEITSZEIT

Sollten während der Betreuung bei einem Kind Fieber und/oder Anzeichen ernsthafter Krankheitssymptome auftreten, die auf eine Infektion mit dem Corona-Virus zurückge- hen könnten, sollte das Kind bis zur Abholung durch die Erziehungsberechtigten unter Aufsicht von seiner Gruppe abgesondert werden. Dies gilt auch für weitere aus dem gleichen Haushalt in der Einrichtung betreute Kinder.

Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich umgehend abzusondern, sollten wäh- rend der Arbeitszeit o.g. Krankheitssymptome auftreten.

Das Personal sollte bei der Beaufsichtigung von Verdachtsfällen darauf achten, dass es sich im Rahmen dieser Aufsicht durch die empfohlenen Hygienemaßnahmen bestmöglich schützt.

Das gleiche gilt, wenn während der Betreuungs-/Arbeitszeiten bekannt wird, dass ein Kind oder Beschäftigte Kontakt mit einem bestätigen Fall von COVID-19 hatten.

Die abholenden Erziehungsberechtigten sind auf die Notwendigkeit einer umgehenden ärztlichen Abklärung hinzuweisen und zu bitten, zunächst telefonisch Kontakt mit ihrem Kinderarzt bzw. Hausarzt oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 aufzunehmen und sich über das weitere Vorgehen zu informieren.

Der Träger oder die Leitung einer Kindertageseinrichtung kann ab dem Zeitpunkt, zu dem ihm eine bestätigte Corona-Infektion in einer Gruppe bekannt ist, den Betrieb der be- troffenen Gruppe(n) vorübergehend einstellen bis die Vorgabe des Gesundheitsamtes zum weiteren Vorgehen vorliegt.

Quelle: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/fragen_und_antworten_zum_betrieb_an_kindertageseinrichtungen/faq-194362.html

Wir bitten alle Nikolaifamilien diese Vorgaben zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend umsichtig zu handeln. Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

Beitragsbild: Copyright METACOMSymbole@ Annette Kitzinger